Detailergebnis zu DOK-Nr. 68009
Verbandsklage nach UmwRG - empirische Befunde und rechtliche Bewertung
Autoren |
F. Schulze M. Führ J. Schenten S. Schütte |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 16, S. 1041-1046, 36 Q
Die Debatte um die Konformität des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit dem Völker- und Europarecht wird seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 geführt. Seitens des EuGH (Europäischen Gerichtshof) wurde auf Umsetzungsdefizite hingewiesen, die zum Teil bereits vom Gesetzgeber aufgegriffen wurden. Gleichwohl besteht weiterer gesetzlicher Anpassungsbedarf. Nun wurde für das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erstmals eine umfangreiche Evaluation durchgeführt, die insbesondere die tatsächlichen Wirkungen der Klagemöglichkeit für Umweltvereinigungen sowie den Umfang ihres Gebrauchs zum Gegenstand hatte. Die empirischen Befunde und deren rechtliche Bewertung verdeutlichen einerseits die vorhandene Wirkung der Klagemöglichkeit und zeigen zum anderen, dass sich die Defizite bei der Umsetzung auch auf die Genehmigungspraxis auswirken. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hat zum Ziel, Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie die RL 2003/35/EG in deutsches Recht umzusetzen. Inwieweit dies gelungen ist, ist seit Inkrafttreten des Gesetzes Gegenstand einer kontrovers geführten wissenschaftlichen Diskussion. Alle Blicke richten sich nun auf den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Mit der "Braunbär"-Entscheidung des EuGH und dessen Rezeption - vor allem durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (VerwG) zum Luftreinhalteplan Darmstadt - kommt zudem der völkerrechtliche Kontext wieder verstärkt in das Blickfeld und führt zu weiterem Anpassungsbedarf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.