Detailergebnis zu DOK-Nr. 68281
Verbreiterung einer Autobahn (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15.05.2014 zu RL 92/43/EWG Art. 6 III, IV)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 14, S. 931-934
Artikel 6 III der RL 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ist dahin auszulegen, dass durch nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung in Verbindung stehende oder hierfür nicht notwendige Pläne oder Projekte, die schädliche Auswirkungen auf einen in dem Gebiet vorhandenen natürlichen Lebensraumtyp haben und Maßnahmen zur Schaffung eines gleich großen oder größeren Areals dieses Lebensraumtyps in diesem Gebiet vorsehen, das Gebiet als solches beeinträchtigt wird. Derartige Maßnahmen könnten in einem solchen Fall nur dann als "Ausgleichsmaßnahmen" im Sinne von Art. 6 IV der Richtlinie eingestuft werden, wenn die in dieser Bestimmung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Urteil erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Briels und weiteren Kläger auf der einen und dem Minister van Infrastructuur en Milieu (Minister für Infrastruktur und Umwelt, im Folgenden: Minister) auf der anderen Seite über die geplante Verbreiterung des Rijksweg A2 "'s-Hertogenbosch-Eindhoven" (im Folgenden: Trassenprojekt Rijksweg A2).