Detailergebnis zu DOK-Nr. 68994
Das IEMA-UVP-Gütezeichen im Vereinigten Königreich: ein Beispiel freiwilliger Akkreditierung
Autoren |
T.B. Fischer J. Fothergill |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 28 (2014) Nr. 3+4, S. 113-118, 8 B, 13 Q
Seit April 2011 besteht für UVP-aktive Gutachterbüros und Organisationen, die im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland tätig sind, die Möglichkeit einer freiwilligen Akkreditierung durch das "Institute for Environmental Management and Assessment" (IEMA). Ein sogenanntes "Quality Mark" ("Gütesiegel") kann dann vergeben werden, wenn durch wiederholte Prüfungen ersichtlich ist, dass sieben Verpflichtungen eingehalten werden. Kernstücke des Prüfverfahrens sind zum einen die Evaluierung ausgewählter Umweltverträglichkeitsstudien sowie zum anderen Interviews mit Mitarbeitern bezüglich Arbeitspraktiken und -prozessen. Momentan sind 50 Büros und Organisationen im sogenannten Gütesiegel-Verzeichnis aufgelistet. Im Artikel wird ein Überblick der bisherigen Erfahrungen mit der Gütesiegel-Initiative gegeben. Durch die sich aufgrund der Novellierung der UVP-Richtlinie ergebenden veränderten Anforderungen an UVP-Gutachter sollten die Erfahrungen mit dem UVP-Gütesiegel auch für andere EU-Mitgliedsstaaten von Interesse sein.