Detailergebnis zu DOK-Nr. 69516
Event-Data-Recording - Fluch oder Segen?
Autoren |
R.-R. Schmidt-Cotta |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Rechtliche Aspekte automatisierter Fahrzeuge: Beiträge zur 2. Würzburger Tagung zum Technikrecht im Oktober 2014. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2015 (Robotik und Recht H. 5) S. 67-85, 7 B
Über lange Zeit wurde über die Einführung des Event-Data-Recording (EDR) gestritten, nicht immer nur auf sachlichem Niveau. Durch die Beharrlichkeit der EU-Kommission, die zu den VERONICA-Projekten führte und die dadurch ermöglichte tiefere Beschäftigung mit dem Thema, aber auch durch den Fachaustausch mit den USA und seit einiger Zeit auch beflügelt durch die Arbeiten am autonomen Fahren, kann heute niemand mehr ernsthaft gegen die EDR-Einführung argumentieren. Im Gegenteil: Da die Gegenargumente widerlegt sind, kann man die Befürwortung der obligatorischen Einführung heute als herrschende Meinung ansehen. Gleichzeitig nähern sich die USA allmählich eher den europäischen Vorstellungen an, einfach, weil sie für die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, wie der im rechtlichen Bereich, sinnvoll sind. Parallel arbeitet derzeit die SAE, das ist die Society of American Automobile Engineers, an neuen EDR-Normen, die die Daten berücksichtigen sollen, die bei der automatischen Betätigung aktiver Fußgängerschutzsysteme generiert werden. Gemeint ist vor allem die sich automatisch aufstellende Motorhaube.