Detailergebnis zu DOK-Nr. 69813
Moderne Autos werden immer klüger
Autoren |
P. Schlanstein |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 5, S. 131-137, 3 B, 15 Q
Fahrerassistenzsysteme übernehmen immer mehr Aufgaben, um den Fahrer zu entlasten. Ziel ist es, automatisiertes Fahren zu ermöglichen. Der Verkehrsgerichtstag 2015 hat die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang diskutiert, die Ergebnisse referiert der Autor, der selbst Verkehrsrecht lehrt und dessen Arbeitsschwerpunkt Verkehrssicherheit ist. 90 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden werden durch menschliche Fehler verursacht. Die "Vision Zero" fordert: keine Toten und Schwerverletzten mehr im Straßenverkehr. Dies soll durch eine "Fehler verzeihende Infrastruktur" und durch Fahrzeuge, die möglichst einfach zu steuern sind, erreicht werden. Fahrerassistenzsysteme, die unterschiedliche Grade der Automatisierung ermöglichen, sollen hier eingesetzt werden und zugleich Staus vermeiden sowie den Kraftstoffverbrauch senken. Ausgehend von der Stufe 0 ("Driver only") werden vier Stufen bis zur Vollautomatisierung definiert und sind bereits einsetzbar. Das Bundesverkehrsministerium hat einen runden Tisch zum automatisierten Fahren eingerichtet, der sich in den drei Arbeitsgruppen Fahrer/Fahrzeug, Forschung und Recht mit dem Thema auseinandersetzt. Der Autor gibt den Stand der Diskussion wieder. Der Bund plant auf der A 9 in Bayern die Einrichtung einer Versuchsstrecke, auf der automatisiertes Fahren erprobt werden soll. Im letzten Teil geht der Autor ausführlich auf die offenen rechtlichen Fragen ein. Dazu zählen das Haftungsrecht (Halter, Fahrer, Hersteller), die strafrechtliche Verantwortlichkeit und der Datenschutz. Für den Verkehrsgerichtstag stehen die Rechte des Fahrers im Vordergrund der Diskussion. Dabei kommt zur Klärung von Haftungsfragen einem Unfalldatenschreiber eine besondere Bedeutung zu.