Detailergebnis zu DOK-Nr. 69987
Längsebenheitsmesssysteme: Überprüfung der Signalverarbeitungsverfahren nach dem Prinzip der Mehrfachabtastung (HRM)
Autoren |
J. Neubeck A. Wiesebrock |
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Sachgebiete |
14.2 Ebenheit, Befahrbarkeit |
Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2015, 60 S., 52 B, 8 T, 11 Q, Anhang (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. S 92). - ISBN 978-3-95606-225-4. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://bast.opus.hbz-nrw.de
Die messtechnische Erfassung der Längsebenheit ist Bestandteil der Zustandserfassung und -bewertung von Fahrbahnoberflächen der Bundesfernstraßen (ZEB). Zur Steigerung der Prozesssicherheit und Gewährleistung der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Messsysteme wurde innerhalb des Forschungsprojekts ein einheitlicher Auswertealgorithmus zur Ermittlung des Höhenlängsprofils aus den Lasermessdaten entwickelt sowie Anforderungen an die Güte der verwendeten Sensorik abgeleitet. Der entwickelte Auswertealgorithmus basiert auf dem High Speed Profilometer nach LR 922 des TRL, wobei anhand von theoretischen Überlegungen Vereinfachungen und Ergänzungen abgeleitet wurden, um unter anderem das HRM-Verfahren an das spezifische Messsystem anzupassen. Empfohlen wird eine Messbalkenlänge von 2 oder 4 m. Die algorithmische Höhenlängsprofilbestimmung erfolgt anhand bereits auf ein 10 cm-Raster gemittelter Lasermesswert und führt in einem abschließenden Schritt eine Trendbereinigung mit einer Grenzwellenlänge von 150 m aus. Zur Ableitung der Anforderungen an vorangehende Prozessschritte wurden existierende Messgeräte miteinander verglichen sowie virtuelle Messsysteme simuliert und eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Anhand typischer Eigenschaften der Fahrbahnlängsprofile (Unebenheit F(Index h) und Welligkeit w) konnten Vorschläge für die Anforderungen an die Messtechnik abgeleitet werden. So ist eine Lasermessgenauigkeit von unter 0,1 mm nicht erforderlich. Die Mittelung der Laserwerte über einen 10 cm-Abschnitt erfordert nicht mehr als 10 Werte. Eine Fehlertoleranz der Wegerfassung von 1 % ist für die Berechnung des Höhenlängsprofils ausreichend.