Detailergebnis zu DOK-Nr. 70024
Funktionszusammenhang zwischen Bundesfernstraße und unbewirtschafteter Rastanlage (PWC-Anlage) (Urteil vom BVerwG vom 25.03.2015 - 9 A 1/14)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.1 Autobahnen 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 34 (2015) Nr. 9, S. 1218-1221
Der Kläger ist Eigentümer eines Flurstücks und wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 17.12.2013 für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt Aschbach bis östlich Schlüsselfeld. In dem genannten 10,445 km langen Abschnitt, der einen Teilabschnitt des geplanten Ausbaus der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Biebelried und dem Autobahnkreuz Fürth-Erlangen bildet, soll die A 3 Frankfurt-Nürnberg sechsstreifig ausgebaut werden. Bei Bau-km 338+400 (Nord) beziehungsweise Bau-km 338+200 (Süd) ist eine beidseitige PWC-Anlage vorgesehen, die auf der nördlichen Seite etwa 700 m östlich der Ortschaft Heuchelheim liegen soll. Auch zu deren Lärmschutz sind entlang der Autobahn einschließlich der PWC-Anlage aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder -wände) vorgesehen. Die PWC-Anlage soll zwischen den circa 12 km voneinander entfernten Anschlussstellen Geiselwind und Schlüsselfeld liegen. Die nächsten Tank- und Rastanlagen mit Stellplätzen für Lkw befinden sich östlich in einer Entfernung von circa 12 km (Rastanlage Steigerwald) und westlich in einer Entfernung von circa 25 km (Tank- und Rastanlage Haidt).