Detailergebnis zu DOK-Nr. 70026
Fahreignungs-Bewertungssystem - Informationssystem mit Zufallsgenerator
Autoren |
V. Kalus |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 8, S. 199-210, B, T, Q
Wie Praxis und Rechtsprechung zeigen, besteht umfangreicher Erläuterungsbedarf zu einigen Teilbereichen des Fahreignungs-Bewertungssystems. Insbesondere die Vermischung von Alt- und Neueintragungen führen in den Fahrerlaubnisbehörden oft zu langen Bearbeitungszeiten. Auch wenn einige dieser Probleme ab dem 01.05.2019 wahrscheinlich erledigt sind, bedarf es trotzdem schnellstmöglicher Klarstellungen zu § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), besonders in der ab dem 05.12.2014 geltenden Fassung. Die Probleme begannen bereits 2014, als die Verwaltungsbehörden auf Länderebene bereits vor dem 01.05.2014 angewiesen wurden, die sogenannte chronologische Abarbeitung umzusetzen. Die Anweisung basierte auf einer Ausarbeitung von Berechnungsbeispielen. Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Verwaltungsbereich, dass diese Vorgehensweise nicht durch die Fassung des § 4 Absatz 5 und 6 StVG in der ab dem 01.05.2014 geltenden Fassung abgedeckt sei und dass man daher ein großes Rechtsstreitrisiko sehe, folgten einzelne Länderministerien der Argumentation und initiierten die Fassung des § 4 StVG, die zum 05.12.2015 in Kraft treten wird.