Detailergebnis zu DOK-Nr. 70268
Buß- und Verwarnungsgelder im öffentlichen Straßenverkehr
Autoren |
P. Hornof |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 6, S. 156-161, 2 B, 26 Q
Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegt den Ordnungs- und Polizeibehörden. Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen bei deren Durchführung vor Ort. Auch die Frage der Rechtsverbindlichkeit verschiedener Bußgeldvorschriften bereitet teilweise Probleme. Nicht wenige Vollzugsbedienstete sind der Meinung, dass es in ihrem Ermessen liege, von den Verwarnungs- und Bußgeldsätzen abzuweichen. Die Kern- und Rahmenvorschriften für alle Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und Landesrecht beruhen auf dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Grundlagen für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bilden sachbezogene Buß- und Verwarnungsgeldkataloge.