Detailergebnis zu DOK-Nr. 72805
Die Umsetzung des Carsharinggesetzes in den Kommunen
Autoren |
W. Loose |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Kommunalpraxis Spezial 17 (2017) Nr. 4, S. 173-178, 4 B, 6 Q
Anfang September 2017 trat das Carsharinggesetz (CsgG) in Kraft, auf das die Carsharing-Anbieter viele Jahre gewartet haben. Dort werden drei Fördermaßnahmen beschrieben, die von den Kommunen umgesetzt werden können. Jedoch hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) noch nicht alle Aufgaben erledigt, insofern kennzeichnet die Verabschiedung des Gesetzes eine wichtige, aber nicht die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Es steht noch die Vorlage der mit dem CsgG ermächtigten Verordnungen aus, ohne die ein Teil der Maßnahmen nicht umgesetzt werden kann. Trotzdem können Kommunen bereits heute aktiv werden, um reservierte Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum über Sondernutzung zu genehmigen. Eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden haben dies bereits in den letzten Jahren mit großem Erfolg gemacht.