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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82115

Urteil des OLG Schleswig vom 11.02.2025 zu §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, §§ 18 Abs. 1 und Abs. 2 StVG; §§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und 9 Abs. 1 Satz 4 StVO – 7 U 14/24

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.2 Landstraßen

Verkehrsrechtliche Mitteilungen 72 (2025) Nr. 8, S. 60-61

Überholt ein Pkw auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich vor einer linksseitig befindlichen Einmündung eine langsamer werdende Fahrzeug-Kolonne mit einem Lkw an der Spitze, liegt jedenfalls dann eine unklare Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor, wenn dem Pkw-Fahrenden die Einmündung bekannt ist und nicht auf weitere Anzeichen für ein beabsichtigtes Linksabbiegen des Lkw (z. B. Fahrtrichtungsanzeiger) achtet. Die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO gebotene zweite Rückschau hat unmittelbar vor dem Einleiten des Abbiegemanövers zu erfolgen. Eine (letzte) Rückschau mehrere Sekunden vor dem Abbiegen ist nicht als zeitgerecht anzusehen; dies gilt zumindest beim Linksabbiegen auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften. Überholt ein Pkw außerorts verbotswidrig eine Kolonne bei unklarer Verkehrslage und kollidiert er dabei mit einem nach links abbiegenden Lkw, dessen Fahrer die gebotene zweite Rückschau nicht "unmittelbar“ vor dem Abbiegen, sondern mehrere Sekunden zu früh gehalten hat, ist eine Haftungsverteilung von 3/4 zu 1/4 zulasten des Pkw gerechtfertigt.